Politische Bildung als Beitrag zu demokratischer Resilienz:

Positionierung der IGPB zur aktuellen Debatte um Geistige Landesverteidigung

(zur Diskussion bei der Jahrestagung der IGPB, Link bitte noch nicht teilen)

Seit dem militärischen Überfall Russlands auf die Ukraine 2022 haben Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Österreich und ganz Europa an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklungen sind auch für die Politische Bildung wichtige Herausforderungen. In einer Demokratie sollen alle das nötige Wissen über gesellschaftliche Zusammenhänge besitzen, um überlegte politische Entscheidungen treffen zu können und sich in diesem Sinne an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Die dazu nötigen Kompetenzen sind im Kompetenz-Strukturmodell Politische Bildung dargestellt und sind maßgeblich für die Politische Bildung in der Schule als Unterrichtsfach und Unterrichtsprinzip bzw. übergreifendes Thema. Die entsprechenden Aufgaben der Schule werden unter anderem im Bundesverfassungsgesetz, im Schulorganisationsgesetz und im Grundsatzerlass Politische Bildung festgehalten.

Geistige Landesverteidigung (GLV) wird in der Bundesverfassung neben der militärischen, der wirtschaftlichen und der zivilen Landesverteidigung seit 1975 als Teil der umfassenden Landesverteidigung festgehalten. In der im selben Jahr vom Nationalrat beschlossenen Verteidigungsdoktrin wird festgehalten, dass die Grundlage für die geistige Landesverteidigung bereits in der Schule geschaffen werden soll, indem die Ziele der umfassenden Landesverteidigung im Unterricht vermittelt werden. Schon seit der Aufnahme der Bemühungen um die politische Verankerung der GLV zu Beginn der 1960er-Jahre lag die Zuständigkeit dafür stets beim für Schulen zuständigen Ministerium. Zugleich ist die GLV eine gesamtstaatliche Aufgabe, zu der neben anderen Institutionen vor allem das Bundesheer durch seine Öffentlichkeitsarbeit und die politische Bildung der Soldatinnen und Soldaten einen entscheidenden Beitrag leistet.

Die Inhalte und Ziele der GLV – Unterlagen in den vergangenen Jahrzehnten – ebenso wie andere Anforderungen an die Schule – infolge geänderter politischer Rahmenbedingungen immer wieder einem Wandel. Der maßgebliche Bezugsrahmen war jedoch stets die Politische Bildung, die sich ihrerseits weiterentwickelte und in der Zwischenzeit auch in Österreich als akademische Disziplin etabliert ist. Politische Bildung zielt immer auch auf die Verteidigung der demokratischen Ordnung durch die Herausbildung eines demokratischen Politikbewusstseins ab, indem sie die dazu nötigen politischen Kompetenzen bestmöglich fördert. Auch heute führt das Bildungsministerium auf seiner Website zum Begriff GLV aus, dass diese „im Rahmen der Politischen Bildung die Vermittlung demokratischer Werthaltungen und eines umfassenden Bewusstseins für das Konzept der Neutralität und die Sicherstellung von staatlicher Souveränität, der demokratischen Freiheiten und der in der Bundesverfassung verankerten Bürger- und Menschenrechte“ unterstützt.

Die Interessengemeinschaft Politische Bildung (IGPB) hält fest, dass im Rahmen der im Grundsatzerlass dargelegten normativen und fachdidaktischen Grundlagen Politischer Bildung sicherheits- und verteidigungspolitische Inhalte, wie zum Beispiel die Gestaltung des Grundwehrdienstes, die österreichische Neutralitätspolitik, die Anforderungen an das Bundesheer und die dafür nötigen Budgetmittel oder die Beiträge Österreichs zur internationalen Zusammenarbeit und Friedensförderung in der Schule thematisiert werden sollen. Entsprechende Verankerungen in den Lehrplänen und Fortbildungsangebote für Lehrpersonen sind zielführend. Die fachliche Expertise von Vertretern und Vertreterinnen des Bundesheeres sowie anderer außerschulischer Akteurinnen und Akteure kann hierzu themenbezogen wertvolle Beiträge leisten.

 

Angesichts der aktuellen medialen Darstellungen der Rolle des Bundesheeres im Zusammenhang mit GLV an Schulen hält die IGPB weiters fest, dass …

  • Vorträge von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesheeres mit Schulbezug immer unter der Verantwortung der Lehrpersonen stattfinden. Beiträge außerschulischer Akteurinnen und Akteure verlangen im Sinne der nachhaltigen Wirkung und Sicherstellung der pädagogischen Qualität grundsätzlich eine entsprechende Vor- und Nachbereitung und die Anwesenheit der Lehrperson während des Vortrages.
  • die Bildungsverwaltung die Aufgabe hat, Lernziele und Qualitätskriterien für außerschulische Angebote festzulegen, wenn diese systematisch an Schulen abgehalten werden sollen. Das gilt selbstverständlich auch für Vorträge von Informationsoffizierinnen und -offizieren an Schulen.
  • Fortbildungsangebote für Lehrpersonen, die von den Pädagogischen Hochschulen organisiert werden, immer unter der inhaltlichen Verantwortung der zuständigen Stellen und Personen an den Pädagogischen Hochschulen entwickelt und durchgeführt werden müssen. Es ist nicht die Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen, vom Bundesheer gestaltete Angebote lediglich zu administrieren.
  • im Zuge einer angekündigten Überarbeitung des Grundsatzerlasses muss sich GLV in diesem in einer Art und Weise wiederfinden, die mit den normativen und didaktischen Grundlagen von Politischer Bildung übereinstimmt. Dazu zählt die Förderung von demokratischer Resilienz mithilfe von pluralistischen und multiperspektiven Zugängen und die Thematisierung der wichtigen Rolle des Bundesheeres sowie der umfassenden Landesverteidigung für Österreich. Eine Förderung der Bereitschaft zur militärischen Landesverteidigung ist als pädagogische Zielsetzung mit diesen Grundlagen nicht vereinbar.
  • Lehr- und Lernmaterialien bzw. Medien, die vom Bundesheer (oder anderen außerschulischen Akteurinnen und Akteuren) erstellt und Schulen verbreitet an und eingesetzt werden, einer Qualitätskontrolle durch fachlich qualifizierte Politische Bildner/innen unterliegen müssen.

Aus Sicht des Vorstandes der IGPB ist Geistige Landesverteidigung ein Resultat von Politischer Bildung. Als Grundlage für demokratische Resilienz ist sie an die Entwicklung politischer Kompetenzen gebunden, die Kritikfähigkeit, Urteilsbildung und Handlungsmächtigkeit in der demokratischen Gesellschaft zum Ziel haben. Alle Maßnahmen, die zur Herausbildung von Geistiger Landesverteidigung getroffen werden, können sich daher nur innerhalb des fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Bezugsrahmens zeitgemäßer und wissenschaftlich fundierter Politischer Bildung bewegen.

Der Vorstand der Interessengemeinschaft Politische Bildung
Wien, 9. September 2026